Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Beim Sportärztebund Nordrhein haben Sie aktuell die Möglichkeit alle erforderlichen Weiterbildungsstunden innerhalb von einem Jahr zu besuchen. Finden Sie nachfolgend alle erforderlichen Informationen zum Erlangen der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin".
Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Definition:
Die Sportmedizin befasst sich mit den Einflüssen von körperlicher Bewegung sowie von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe und jedes Leistungsniveaus. In den Bereich der Sportmedizin fallen sowohl Trainingseffekte als auch Sportverletzungen in Leistungs- wie Freizeitsport. Sie nutzt den Sport als Prävention und Therapie bestimmter Erkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Der Kurs-Weiterbildung „Sportmedizin“ vermittelt Kenntnisse der physiologischen, metabolischen und anatomischen Anpassungsmechanismen des menschlichen Körpers sowie spezifische Mess- und Untersuchungstechniken im Hinblick auf Belastbarkeit und Sporttauglichkeit oder zur Ermittlung möglicher Belastungsempfehlungen. Der Kurs vermittelt außerdem sportdidaktische Methoden im Training, sporttherapeutische Maßnahmen zur Behandlung gewisser Erkrankungen und die Rolle des Sports in der Vorbeugung chronischer Krankheiten. Darüber hinaus werden Grundlagen der Sporternährung und Anti-Doping-Strategien unterrichtet.
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die als Ergänzung zu einer Facharztkompetenz in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ anstreben.
Die Kurs-Weiterbildungskurse können zusätzlich auch als ärztliche Fortbildung angeboten werden.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Struktur:
Die Zusatz-Weiterbildung „Sportmedizin“ beinhaltet die gleichnamige Kurs-Weiterbildung (240 UE), bestehend aus drei Blöcken (64, 112, 64 UE) zu vier, sieben und vier Modulen (jeweils 16 UE).
Der Besuch der einzelnen Module bei verschiedenen Anbietern ist möglich. Die Reihenfolge ist grundsätzlich frei.
Die 240 UE der Kurs-Weiterbildung sind zu mindestens 216 UE als Präsenzveranstaltung zu absolvieren. Der Anteil am eLearning beträgt höchstens 24 UE.
Die Kursmodule sollen über mindestens sechs Monate verteilt absolviert werden.
240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin. Mit allen Informationen als Download:
Kurse unseres Verbandes: https://www.sportaerztebund-nordrhein.de/fort-und-weiterbildung/veranstaltungstermine/category/2-weiter-und-fortbildung
Übersicht (pdf) der jeweiligen Kategorien und leere Tabelle für die eigene Aufstellung (pdf).
alternativ:
6 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO in einer sportmedizinischen Einrichtung
Der leitende Arzt der Einrichtung bedarf für die Weiterbildung einer Weiterbildungsbefugnis durch die zuständige Ärztekammer.
Es muss inhaltlich der Lehrstoff beider Hauptsäulen der Sportmedizin, der physiologisch-internistisch-kardiologischen und der chirurgisch-orthopädisch-traumatologischen Säule, etwa mit gleicher Stundenzahl, ganztägig vermittelt werden. Ist es einem Weiterbildungsbefugten nur möglich, die Lehrinhalte einer der beiden Säulen zu vermitteln, so kann er auch nur eine Weiterbildungsbefugnis für die halbe Zeit erhalten.
Ambulante Anbieter / Stationäre Anbieter
zusätzlich
120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten
FAQ Zusatzbezeichnung Sportmedizin - häufig gestellte Fragen
Verantwortlich:
Dr. med. Dieter Schnell
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