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Statut der Akademie für Weiter- und Fortbildung in der Sportmedizin

Präambel

Der Sportärztebund Nordrhein e. V. betreibt als rechtlich unselbstständige Einrichtung eine Akademie für Weiter- und Fortbildung in der Sportmedizin. Zweck der Akademie ist die Förderung der sportmedizinischen Weiter- und Fortbildung sowie deren Qualitätssicherung.

Zur Erreichung dieses Zwecks wird die Akademie durch geeignete Foren allen Ärzten die Möglichkeiten bieten, sich sportmedizinisch fachlich weiter- und fortzubilden. Die  Weiter- und Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Sportmedizin entsprechen. Sie müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Sie umfassen alle Fächer, die dem Querschnittscharakter der Sportmedizin entsprechen.

§ 1 Zweck der Akademie

  1. Die Akademie fördert die Weiter- und Fortbildung auf dem Gesamtgebiet der Sportmedizin.
  2. Die Akademie entwickelt Konzepte für Kurse, Seminare, Vortragsveranstaltungen sowie Kongresse und führt auch selbst derartige Veranstaltungen durch.
  3. Die Akademie übernimmt die Evaluierung, Dokumentation und Zertifizierung der unter Ziffer 2 genannten Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit sowie entsprechend der Vorgaben der Landesärztekammer Nordrhein.

§ 2 Leistungen

  1. Durchführung von Weiter- und Fortbildungen (Kursen, computergestützten Lernprogrammen, Supervisionszirkeln)
  2. Teilnehmer an dem Programm der Akademie kann jeder Arzt durch einfache schriftliche Erklärung werden.
  3. Die Teilnahme wird durch eine Bescheinigung bestätigt.
  4. Für die Leistungen werden Gebühren erhoben.

§ 3 Direktorium

Die Leitung der Akademie obliegt dem Direktor und seinem Stellvertreter. Das Vorschlagsrecht für das Direktorium hat der Sportärztebund Nordrhein e. V. Das Direktorium wird vom Vorstand des Sportärztebundes Nordrhein e. V. für den Zeitraum von vier Jahren gewählt.

§ 4 Wissenschaftlicher Beirat

Die Akademie und das Direktorium werden durch einen wissenschaftlichen Beirat, der vom Vorstand des Sportärztebundes Nordrhein e. V. gewählt wird, beraten. Dem wissenschaftlichen Beirat sollen Vertreter der universitären sportmedizinischen Institute sowie in der Weiter- und Fortbildung kompetente Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ aus dem Bereich der Ärztekammer Nordrhein angehören. Die Mitglieder des Beirates werden für jeweils vier Jahre gewählt.

§ 5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Tätigkeit des Direktoriums und des Beirats der Akademie erfolgt ehrenamtlich. Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattung entscheidet der Vorstand des Sportärztebundes Nordrhein e. V.

(Aus Gründen der Vereinfachung sowie besseren Lesbarkeit soll die im Text jeweils verwendete männliche Form zugleich auch für die weibliche gelten.)

 



 VS 29.01.2020

- Protokoll der Sitzung der AWFS 

- Vierjahresbericht zur Sitzung der AWFS

Sportärztebund Nordrhein e.V.

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