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WADA veröffentlicht Verbotsliste für 2021

Die WADA-Verbotsliste 2021 ist bereits seit Oktober veröffentlicht und wurde nun auch ins Deutsche übersetzt.

Laden Sie sich jetzt für Ihre Sportler die Übersetzung samt Infoblatt mit den wichtigsten Änderungen der Verbotsliste 2021 runter:

https://www.nada.de/service-infos/downloads/

Direkt zur Liste (PDF):

https://www.nada.de/fileadmin/4_Medizin/201214_Informatorische_UEbersetzung_Verbotsliste_2021.pdf

 

Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2020 betreffen folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:

Die inhalative Anwendung der Substanz Vilanterol (Klasse "S3. Beta-2-Agonisten") ist ab 01.01.2021 bis zur einer Dosierung von 25 µg über 24 Stunden erlaubt.

Die Unter-Klassen "S4.2 Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs)" und "S4.3 Andere antiestrogene Substanzen" wurden zu einer gemeinsamen Unterklasse "S4.2 Antiestrogene Substanzen" zusammengefasst.

Alle verbotenen Methoden galten bislang stets als nicht-spezifisch. Die Unterklasse M2.2, die das Verbot intravenöser Infusionen und/oder Injektionen beschreibt, gilt ab 01.01.2021 als spezifische Methode.

Mit dem Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21) werden bestimmte verbotene Substanzen als Suchtmittel definiert, weil sie häufig missbräuchlich in der Gesellschaft angewendet werden, ohne dass ein Bezug zum Sport besteht. Für das Jahr 2021 gelten die Substanzen Cocain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamfetamin (MDMA, Ecstasy) und Tetrahydrocannabinol (THC) als Suchtmittel.

Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen, der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen für verbotene Substanzen in einigen Klassen sowie in einem überarbeiteten Design zur Schaffung von mehr Übersichtlichkeit.

Die umfangreichen Neuregelungen für S9. Glucocorticoide, die im Entwurf der Prohibited List 2021 enthalten waren, werden laut Explanatory Notes (PDF) der WADA erst ab 2022 in Kraft treten. Diese Neuerungen bedürfen einer intensiven Vorbereitung der technischen Abläufe und der Schulung der unterschiedlichen Zielgruppen. Die NADA wird zeitnah entsprechende Informations- und Schulungskonzepte anbieten.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von sechs internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.

(c) NADA

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