saeb logo tmp
corner left-topcorner right-top
SPORTÄRZTEBUND NORDRHEIN
Mitglied der DGSP seit 1948
corner left-bottomcorner right-bottom

NADA - zu den Änderungen 2026

Das Jahr 2025 geht zu Ende, und wir möchten daran erinnern, dass ab dem 1. Januar 2026 die neue Verbotsliste gilt.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2025 betreffen folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:

In der Klasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Salmeterol verändert. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bis zu 100 Mikrogramm Salmeterol innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte inhalative Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden.

In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen ist klargestellt, dass die Abnahme von Blut oder Blutbestandteilen verboten ist, wenn sie nicht zu 1) analytischen Zwecken einschließlich medizinischen Tests oder Dopingkontrollen oder 2) zu Spendezwecken in offiziellen Spendezentren erfolgt. Die Abnahme von Blut im Rahmen von medizinischen Behandlungen mit Plättchenreichem Plasma (PRP) und ähnlichen Verfahren ist wie in den Vorjahren erlaubt.

Neu hinzugefügt in Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen wurde die Untergruppe M1.4. Der nicht-diagnostische Gebrauch von Kohlenmonoxid (CO) ist verboten. Unter bestimmten Bedingungen kann er die Erythropoese (Bildung roter Blutkörperchen) steigern. Die Anwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken wie beispielsweise die Bestimmung der Gesamt-Hämoglobinmasse oder die Diffusionskapazität der Lunge ist unter Aufsicht einer medizinischen oder wissenschaftlichen Fachkraft nicht verboten.

In Klasse M3. Gen- und Zelldoping wurde die Anwendung von Zellbestandteilen (z. B. Mitochondrien und Ribosomen) zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung dem bestehenden Verbot der Anwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung hinzugefügt.

In Klasse S6. Stimulanzien wurden die Substanzen Flmodafinil (2-[Bis(4-fluorophenyl)methylsulfinyl]acetamid) und Fladrafinil (2-[bis(4-fluorophenyl)methylsulfinyl]-N-hydroxyacetamid) neu in die Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien aufgenommen. Sie wurden in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden.

Außerdem wurden zu den Substanzklassen S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika und S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren weitere Beispiele hinzugefügt, um den Athletinnen und Athleten sowie ihrem Umfeld die Identifizierung verbotener Substanzen zu erleichtern.

Im Überwachungsprogramm (Monitoring Program) 2026 wurde die Überwachung von Semaglutid angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 werden Marker von Semaglutid und zusätzlich von Tirzepatid überwacht, um einen möglichen Missbrauch von Semaglutid und Tirzepatid innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu beobachten.

Die WADA-Verbotsliste ist einer von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.

Die WADA-Verbotsliste 2026 wird nun offiziell ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zur Verfügung gestellt. Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2026, ebenso wie die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort im Download-Bereich der NADA-Website abrufbar.

 

Veränderte Sprechzeiten der NADA-Medizin in den Weihnachtsferien:
 

Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar steht Ihnen das Ressort Medizin werktags von 9 bis 11 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Ab dem 5. Januar ist das Ressort Medizin wieder wie gewohnt neben den morgendlichen Sprechzeiten auch nachmittags von 14:30 bis 16:00 Uhr für Sie da (Tel: +49 (0) 228 - 812 92 132).


Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte am 4. Februar 2026 um 17.00-19.30 Uhr

 

 

 


 

 

 

 

Unser Leitbild

 

Tradition verpflichtet – ein kurzer geschichtlicher Überblick.

Deutschland gilt als das Gründerland der organisierten Sportmedizin und blickt auf eine mehr als 100jährige Tradition zurück. 1912 wurde in Oberhof / Thüringen die erste sportärztliche Vereinigung der Neuzeit gegründet. Weitere Meilensteine dieser Entwicklung sind die Herausgabe der ersten sportmedizinischen Zeitung der Welt (1924) und die Mitbegründung des Weltverbandes für Sportmedizin im Jahre 1928 FIMS sowie die Definition für Sportmedizin aus dem Jahr 1977.

Der Sportärztebund Nordrhein (SÄB NR) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und besteht seit 1948. Er ist der größte Landesverband des im Jahre 1950 gegründeten Deutschen Sportärztebundes, der heutigen Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP). Die DGSP ist ihrerseits eine der größten Organisationen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und hat aktuell rund 8000 Mitglieder.

Entsprechend des Leitbildes der DGSP  sind wir DIE medizinische Gesellschaft für die Themen Gesundheit bei und durch körperliche Aktivität, Bewegung und Sport.

Bewegung ist Leben

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die positiven Aspekte von körperlicher Aktivität und die Reduktion von Inaktivität. Unser Ziel ist es daher, Bewegung und Sport als integralen Bestandteil der Gesundheitsförderung in Prävention, Rehabilitation und Therapie in der Gesellschaft und in den ergebenden Lebensräumen zu etablieren.

Der Mensch im Zentrum

In unserem sportmedizinischen Handeln orientieren wir uns an den Voraussetzungen, Bedürfnissen und Möglichkeit jedes Einzelnen. Wir unterstützen die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit in und durch Bewegung und Sport. Wir wenden uns dabei an Menschen jeden Alters, unabhängig von Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit. Wir sind den ethischen Normen der Medizin und des Sports verpflichtet. Doping ist verboten; es ist gesundheitsgefährdend. Wir lehnen jede Leistungsmanipulation ab und setzen uns für einen dopingfreien Sport ein.

Neben dem Leitbild orientieren wir unser sportärztliches Handeln am Ethikcode der FIMS.

Eine Besonderheit des SÄB NR ist sein besonders weites Angebot im Bereich der Fort- und Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin für Ärztinnen und Ärzte. Bereits 2007 wurde die erste Akademie für sportmedizinische Weiter– und Fortbildung gegründet. Sämtliche Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin können über den SÄB NR absolviert werden. 

Die Weiter- und Fortbildung ist in erster Linie für Ärztinnen und Ärzte gedacht.

Sportärztebund Nordrhein e.V.

Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
D - 50933 Köln
Telefon: 0221 - 49 37 85
Fax: 0221 - 49 32 07
Mail: info@sportaerztebund.de