Stellungnahme zum SRY Gentest im Sport
Sportverbände stehen vor dem Dilemma, einerseits die Fairness der Wettkämpfe zu garantieren, andererseits keine Athletinnen an der Ausübung ihres Sports in leistungsorientierten Kategorien zu hindern. Sie sehen sich mit der unbequemen Frage konfrontiert, welchem Wunsch sie gerecht werden wollen: Jenem von intergeschlechtlichen Frauen, nicht diskriminiert zu werden, oder der ebenfalls nicht unberechtigten Befürchtung von CIS-Frauen, aufgrund des unterschiedlichen Testosteronniveaus und weiterer primär Testosteron induzierter entwicklungsbedingter Vorteile einen Nachteil zu erfahren. (1,2) Für die Ausprägung der männlichen Geschlechtsorgane ist das auf dem Y-Chromosom lokalisierte SRY-Gen von entscheidender Bedeutung. Ein Fehlen oder eine Fehlfunktion führen zum Verlust der männlichen Geschlechtsdetermination (2).
Dem genannten nicht unberechtigtem Wunsch von CIS-Frauen folgend hat World Athletics (ehemals IAAF) entsprechend der wissenschaftlichen Definition der Fortpflanzungsbiologie den SRY-Gentest für alle Personen eingeführt, die gemäß der strikt binären Kategorisierung der Geschlechter im Sport in der weiblichen Kategorie antreten möchten.
Der Präsident von World Athletics (Sebastian Coe) begründet die neuen Vorschriften zur Einführung des SRY-Gentests mit dem Schutz und der Förderung der Integrität des Frauensports. Wer in der weiblichen Kategorie antreten möchte, müsse auch biologisch weiblich sein. Das Gender könne das biologische Geschlecht nicht übertrumpfen. (3)
World Athletics betont ausdrücklich in seinem Regelwerk, durch diese Bestimmung die Geschlechtsidentität von Athletinnen nicht verurteilen oder hinterfragen zu wollen sowie Ihre Würde und Privatsphäre zu respektieren. Es werde garantiert, dass die Vertraulichkeitspflichten und Datenschutzbestimmungen strikt beachtet werden.
In keinem Fall würde einer Athletin durch World Athletics eine Verpflichtung zu einer medizinischen Maßnahme auferlegt. (4)
Auch der Weltboxverband World Boxing sowie der internationale Ski- und Snowboard-Weltverband FIS (5a) haben inzwischen den SRY Test eingeführt. Viele aktive Athletinnen begrüßen die Einführung des Gen-Tests im Hinblick auf eine verbesserte Fairness bei den Wettkämpfen. (5b)
Auch wenn nach Ansicht dieser Sportverbände der SRY-Gentest als ein zuverlässiges Kriterium für die Bestimmung des biologischen Geschlechts angesehen wird, bleibt dessen verbindliche Einführung nicht ohne Widerspruch in Sport und Gesellschaft, denn die binäre Geschlechtersystematik ist eine rein wissenschaftliche Definition im Rahmen der Fortpflanzungsbiologie. In anderen Fällen, insbesondere im soziokulturellen Kontext, hilft sie nicht unbedingt weiter. (6)
Der SRY Gentest ist medizinisch, ethisch, juristisch und logistisch problematisch (7):
- medizinisch: Der Test sagt nichts darüber aus, ob das Gen funktioniert, ob sich Hoden gebildet haben, ob mehr Testosteron produziert wird oder ob der Körper das Testosteron überhaupt nutzen kann. Der Test kann nur das Vorhandensein eines SRY-Gens und damit die Voraussetzung für die Entwicklung zum Mann feststellen. Das bloße Vorhandensein eines Y-Chromosoms bringt nicht automatisch einen höheren Testosteronwert und auch nicht zwingend ein erhöhtes Leistungsvermögen mit sich, denn wenn das SRY-Gen defekt ist, entfallen alle nachgeschalteten Entwicklungsschritte zum männlichen Geschlecht. Aber ein auch intaktes SRY Gen ist kein Garant für einen leistungssteigernden Vorteil. So bleibt z.B. bei einer Androgenresistenz (CAIS/ PAIS) oder einem 5α-Reduktase-Mangel trotz hoher Testosteronwerte eine leistungssteigernde Wirkung häufig aus, da die Androgene nicht wirken oder Testosteron nicht in das hochwirksame Dihydrotestosteron umgeformt werden kann und damit die männliche Geschlechtsentwicklung verhindert wird. (8)
- ethisch: Intersexualität (DSD =Differences of Sex Development) beschreibt biologische Variationen in den Geschlechtsmerkmalen, bei denen eine Person nicht eindeutig als männlich oder weiblich eingeordnet werden kann. Die weiter oben beschriebenen medizinischen Variationen führen zu Geschlechtsentwicklungsveränderungen, die sich auf verschiedene Weise zeigen, z.B. bei der Geburt, im Kindesalter oder im Erwachsenenalter. Phänotypische Frauen mit einem 46 XY DSD werden diskriminiert und vom Leistungssport in der weiblichen Kategorie ausgegrenzt, obwohl Intersexualität ein natürlicher Bestandteil der menschlichen biologischen Vielfalt und keine Krankheit ist. Die Inzidenz liegt bei 6,4/100.000. (9)
- juristisch: In verschiedenen Ländern wie z.B. Frankreich ist der SRY Test nicht zugelassen. Das französische Bioethikgesetz erlaubt DNA-Tests nur für medizinische, wissenschaftliche und juristische Zwecke. (10)
Auch in Deutschland sind laut dem Gendiagnostikgesetzes (GenDG) gendiagnostische Untersuchungen nur zu medizinischen Zwecken erlaubt. (11) Dieser Zweck sei laut der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) am RKI bei dem SRY-Test zunächst nicht erkennbar. Die GEKO werde aber "diesen Bereich beobachten". (8)
Zu den Grundprinzipien des GenDG zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). (11) Laut Experten steht das Gendiagnostikgesetz über einer Richtlinie eines internationalen Sportverbandes. Dieses Recht auf Nichtwissen werde den Athletinnen abgesprochen, wenn sie sich entscheiden müssten: Gentest oder Teilnahme am Wettbewerb. (8)
Weiterhin darf gem. § 4 Benachteiligungsverbot GenDG niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung benachteiligt werden. (11)
- logistisch: Trotz der Zusicherungen von World-Boxing war ein akkreditiertes Labor nicht in der Lage, die SRY Gentest Ergebnisse rechtzeitig vor der BOX WM 2025 zu liefern. Fünf französiche und auch mehrere Boxerinnen anderer Nationen sind deswegen ausgeschlossen worden. (10)
Abschließend stellt sich die Frage, warum Sportlerinnen mit einem Wettbewerbsvorteil aufgrund einer angeborenen genetischen Disposition wie DSD aus einer Elitekategorie ausgeschlossen werden, wohingegen andere genetisch veranlagte körperliche Ausstattungen wie z.B. die Körpergröße von Basketballspielern, die Handgröße bei Schwimmern oder die hämatologischen Genvarianten von Eero Mäntyranta oder Claudia Pechstein als natürlich gegeben hingenommen werden. Soll man Sportlerinnen mit DSD dafür bestrafen, dass sie aus sportlicher Sicht das „Glück“ haben, mit einer genetischen Normvariante ausgestattet zu sein, die es ihnen erlaubt, besonders gut im Leistungssport zu sein? (12)
Die Situation scheint verfahren. Sowohl Verfechter als auch Gegner des SRY Gentests haben nachvollziehbare Argumente vorzuweisen. Zur Vermittlung käme theoretisch eine dritte Wettkampfkategorie „Divers“ in Frage. Unklar ist aber, ob dieser Ansatz die Probleme lösen würde: Die Verbände müssten auch dann noch festlegen, wer in welche Kategorie fällt. Dass alle Athletinnen und Athleten mit den Einteilungen einverstanden wären, dürfte unwahrscheinlich sein. Auch eine wohlwollende Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit ist noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Insbesondere dürfen die Athletinnen und Athleten nicht stigmatisiert werden. (13)
Die Problematik ist sehr komplex und zeigt viele Facetten. Als Sportärztebund sollten wir uns deshalb nicht, wie es Richard David Precht in seinem Buch „Angststillstand“ beschreibt, dazu hinreißen lassen, vorschnell in Narrative zu verfallen, die für sich in Anspruch nehmen, politisch und moralisch korrekt zu sein und alternative Sichtweisen entsprechend stigmatisieren. Dahingegen sollten wir als Landesverband alle Aspekte der Problematik offen ansprechen und erörtern, auch wenn es noch nie so leicht war, mit seiner Meinung anzuecken und dafür angeprangert zu werden. (14)
Es ist nicht zu erwarten, dass eine alle Aspekte abdeckende Lösung gefunden werden kann, daher braucht es einen Dialog, der nicht nur von den Sportverbänden getragen werden kann.
Dr. med. Michael Fritz
Stellv. Vorsitzender Sportärztebund Nordrhein
Facharzt für Allgemeinmedizin / Sportmedizin
Prof. Dr. Wilhelm Bloch
Deutsche Sporthochschule Köln
Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin
Quellen:
- https://www.sportschau.de/semenya-saga-vor-dem-letzten-akt,sportpolitik-leichtathletik-semenya-egmr-urteil-dsd-urteil-cas-100.html?at_medium=sportschau&at_campaign=DeviceSharing&at_content=SiteSharing
- Hunter SK, S Angadi S, Bhargava A, Harper J, Hirschberg AL, D Levine B, L Moreau K, J Nokoff N, Stachenfeld NS, Bermon S. The Biological Basis of Sex Differences in Athletic Performance: Consensus Statement for the American College of Sports Medicine. Med Sci Sports Exerc. 2023 Dec 1;55(12):2328-2360. doi: 10.1249/MSS.0000000000003300.
- https://worldathletics.org/news/press-releases/sry-gene-test-athletes-female-category Press Release 30 Jul 2025
- https://worldathletics.org/about-iaaf/documents/book-of-rules (Regel 3.5.1)
- https://www.swr.de/kultur/gesellschaft/wie-viele-geschlechter-gibt-es-und-was-folgt-daraus-110.html
- https://www.n-tv.de/sport/WM-Starterinnen-liefern-reihenweise-Gentest-Ergebnisse-ab-article25997788.html
- https://www.quarks.de/gesellschaft/wissenschaft/sry-gentest-leichtathletik-geschlecht-frauen/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Intergeschlechtlichkeit
- https://www.focus.de/panorama/welt/wegen-fehlender-geschlechtertests-wm-aus-fuer-5-franzoesische-boxerinnen_a681f4fa-dca2-4032-bc0e-211b3391e3ac.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/index.html
- https://www.rbb24.de/sport/beitrag/2025/08/leichtathletik-wm-weltverband-geschlechtstest-frauen-athletinnen-dsd-testosteron-deborah-schoeneborn.htm/alt=amp.html
- https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/darum-ist-das-urteil-gegen-caster-semenya-so-umstritten/
- Precht, R.D., Angststillstand, 1. Auflage Okt. 2025, S. 17
